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Arzt-Patienten-Gespräch
Optimed ist erstattungsfähig
Neue Perspektiven in der Adipositas-Therapie

Optimed erhält Erstattungsfähigkeit gemäß § 43 SGB V

Die kürzlich in Optimed umbenannte Adipositas-Therapie, ehemals bekannt als Optifast 52 Programm, wurde gemäß § 43 SGB V als erstattungsfähig klassifiziert. Damit ist die hocheffektive Therapie eine von drei Programmen in Deutschland, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt und finanziell unterstützt werden. Die Klassifizierung bestätigt die wissenschaftlich fundierte Grundlage sowie die nachgewiesene Wirksamkeit des Programms zur Behandlung von Adipositas Grad I-III und der Adipositas-assoziierten Begleiterkrankungen.

Die Erstattungsfähigkeit ermöglicht einen erleichterten Zugang zur Therapie, da die Kosten ganz oder teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Besonders bei starkem Übergewicht, bei dem gesundheitliche Risiken wie Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörungen oder Typ-II-Diabetes bereits bestehen oder wahrscheinlich sind, stellt das Programm eine wertvolle Unterstützung dar. In der Erstattungsfähigkeit des Optimed Programms sind auch die jüngst von Experten vorgestellten und aktuell diskutierten neuen Kriterien zur Definition von Adipositas berücksichtigt.

Gesundheitspolitische Bedeutung

Die Anerkennung des Optimed Programms als erstattungsfähig unterstreicht die Notwendigkeit, effektive Maßnahmen zur Therapie von Adipositas zu fördern. Durch die Kostenübernahme seitens der Krankenkassen wird der Zugang zu qualifizierten Therapieangeboten erleichtert, was langfristig dazu beitragen kann, die gesundheitlichen Folgen von Adipositas zu reduzieren und das Gesundheitssystem zu entlasten.

Kostenbezuschussung bei der gesetzlichen Krankenkasse beantragen

1. Infogespräch im Adipositastherapie-ZentrumIm ersten Schritt erhältst du im Therapiezentrum wichtige Informationen über Programminhalte und -ablauf sowie die Kostenstruktur. Deine Programmleitung gibt dir das Formular über die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung mit, die dein niedergelassener Arzt nach § 43 SGB V ausstellen muss. 

2. Ärztliche Eingangsuntersuchung im Therapiezentrum: Nach Vorlage der Notwendigkeitsbescheinigung erfolgt die ärztliche Eingangsuntersuchung in deinem Adipositastherapie-Zentrum. 

3. Beantragung der Kostenbezuschussung: Das Adipositastherapie-Zentrum füllt folgende Dokumente aus, die du deiner Krankenkasse vorlegen musst:

  • Antrag auf Kostenbezuschussung einer Patientenschulung im Sinne des § 43 SGB V
  • Teilnahmebestätigung inklusive Rechnung

Bitte beachte: Formulaprodukte oder die Erhebung von Labordaten werden nicht von der Krankenkasse bezuschusst!

4. Gruppenstart: Deine Programmleitung klärt mit dir die formalen und organisatorischen Fragen.

Es war noch nie so einfach, dein Wohlfühlgewicht zu erreichen!